Das Studio
Frankfurt am Main
Unser insgesamt ca. 300 qm großes Studio befindet sich im Frankfurter Osten in direkter Nachbarschaft zu Startups und Industrieunternehmen und dem DE-CIX Internetknoten, der aktuell auf dem gleichen Campus zum Digitalpark Fechenheim mit 100.000 qm Serverpark erweitert wird. Wir sind gut an Innenstadt, Hauptbahnhof und Flughafen angebunden, finden zudem im direkten Umfeld die benötigte Infrastruktur aus Industriebedarf, Handwerk und Logistik. Ein gesicherter Lagerbereich, mehrere Lastenaufzüge und LKW-Rampen kommen uns bei der Entwicklung auch größerer Produkte zugute.
Wir verfügen über Arbeitsplätze mit PC-Workstations und Apple Computern, nutzen aktuelle Software für 2D-Design (Adobe CC), 3D-Design und Konstruktion (CAD: SolidWorks, Rhino) sowie Tools für die AR/VR Entwicklung wie Unity und Tools für die Entwicklung komplexer User Interface Lösungen und zur interaktiven Medienerstellung.
Wir fertigen Modelle in unserer mit diversen Maschinen, 3D-Drucker und Elektronikbereich ausgestatteten Modellbauwerkstatt. Die Materialbibliothek, eine Fachbibliothek und ein Showroom ergänzen unsere auf Entfaltung der Kreativität ausgelegten Arbeitsbereiche. Unsere weite Glasfassade ermöglicht den weiten Blick für möglichst kreative Gedanken.
VR NEW WORK@SW:D
Seit 2020 verfügen wir über ein virtuelles VR-Studio. Unser virtuelles Studio ermöglicht spatiale Produkterfahrungen und Tests noch vor der Prototypenerstellung. Selbst komplexe Produkte können hier präsentiert, angewendet oder als technische Baugruppe bewertet werden. Ergänzende Konferenztechnik macht die virtuelle Umgebung darüber hinaus nutzbar. Wir zählen zu den wenigen Unternehmen, die über eine eigene virtuelle Umgebung verfügen, die zudem intern entwickelt wurde. Wir sind hiermit im Metaversum*, aber ohne auf die etablierten Anbieter angewiesen zu sein. Gerne geben wir hierzu unsere Erfahrungen weiter und leisten Support.
Zukunft wird Gegenwart!
Wir beraten und entwickeln holistisch innovatives Design – für Erfolge in einer nachhaltigen Zukunft.
Was die Zukunft bringt, liegt im diffusen Bereich. Doch eines ist gegeben: Zukunft wird Gegenwart. Daher gilt es Produkte, Marken und gesellschaftliches Miteinander sowie den wirtschaftlichen Erfolg im Einklang zum Erd-Natur-System mit holistischem Weitblick zu gestalten.
Studio Wagner:Design berät und entwickelt mit holistischem Designverständnis, setzt den Fokus auf Produkte – analog, hybrid, digital – stets im Kontext zur Marke.
Die Beratung gliedern wir in vier Bereiche: Wissen aufbauen, analysieren & bewerten, Iteration, Pragmatik). Wir bieten diese stand alone oder in Verbindung mit Entwicklungen an.
Wir arbeiten am Designcode von Hardware und Software, gestalten die Mensch–Objekt Experience und entwickeln deren Schnittstellen mit unserer Kompetenz aus Iteration, Design und Konstruktion. Wir bauen Brücken zwischen den Produkt-Aggregatzuständen aus Hardware und Software. Dabei helfen uns Wissen und Erfahrung des analogen Entwickelns, das wir für relevant halten, ebenso wie die Tools der digitalen Entwicklung.
Material hat Gewicht, Struktur, Wert und besondere Eigenschaften, die uns begeistern und mit denen wir Menschen begeistern wollen. Es hat zugleich eine Herkunft, Nutzungszeit und ein Nachleben, letzteres idealerweise sehr lange oder in Kreisläufen, so dass es für immer besteht.
Design, wie wir es angehen, liefert die Schnittstellen. Wir gestalten das Produkt, genau genommen die Kommunikation zwischen Mensch und Produkt. Form und Zeichen kommunizieren permanent auf der semiotischen Ebene mit Menschen.
Die fertigungsgerechte Konstruktion setzen wir im eigenen Studio bis zum marktfähigen Produkt um. So ist gewährleistet, dass vielversprechende Ideen konsequent umgesetzt werden können.
Das Studio
Frankfurt am Main
Das insgesamt ca. 380 qm große Studio befindet sich im Frankfurter Osten in direkter Nachbarschaft zu Startups und Industrieunternehmen und dem weltweit größten Internetknoten, der in den kommenden Jahren auf dem gleichen Campus zum deutschen Digital-Hub mit Serverpark und zahlreichen IT Unternehmen erweitert wird.
Wir verfügen über diverse Arbeitsplätze mit Apple und PC Workstations, nutzen die aktuelle Software für 2D-Design (Adobe CS) und 3D-Design sowie Konstruktion (CAD – SolidWorks, PRO/E Wildfire, Rhino) sowie neue Tools für die AR/VR Entwicklung und zur interaktiven Medienerstellung. Wir bauen bei Bedarf Modelle in der eigenen, mit diversen Maschinen, 3D Drucker und Elektronikbereich ausgestatteten Modellbauwerkstatt. Materialbibliothek, Fachbibliothek und ein Showroom ergänzen die auf Entfaltung der Kreativität ausgelegten Arbeitsbereiche. Unser Workshop Raum für 20 Personen – vom Entwicklerbereich getrennt – dient bei unterschiedlichen Veranstaltungen als place to be.
NEW VR WORK @ S W:D
Seit Juni 2020 verfügen wir über ein AR/VR Studio als virtuell begehbare Architektur.
Das attraktive virtuelle Gebäude ist mit neuartigen Funktionen ausgestattet, die physische remote Besprechungen, Produktpräsentationen, virtuelle Produktdarbietungen und Weiteres zwischen Menschen, die sich an unterschiedlichen Orten (z.B. in Frankfurt, Tokio oder Shanghai) aufhalten, ermöglichen. NEW VR WORK@SW:D befindet sich in der Betaphase, wächst jedoch, wird den gesamten Designprozess sowie Dialoge kreativ transformieren, noch interdisziplinärer machen und Entscheidungen beschleunigen. Zukunft wird Gegenwart!
Team
Das S W:D Team setzt sich aus Industriedesigner:innen mit internationalem Spektrum und UI/UX Interfacedesigner:innen (GUI, VUI) zusammen. Freie Mitarbeiter:innen mit weiteren Kompetenzen und Designtrainees ergänzen die Entwicklerfamilie. S W:D ist barrierefrei und divers, respektiert, achtet und fördert Menschen jeder Herkunft, Status, Geschlecht.
Wir erweitern unsere Kernkompetenz ‚Design‘ zudem durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnerunternehmen aus verschiedenen Disziplinen wie Engineering (Mechanical, Elektronik, IT), Softwareentwicklung (Embedded, GUI / VUI Human Interface), generative Fertigung, Formenbau, Fertigung, Fotografie und Kommunikationsdesign.
Human Resources
Es gibt viel zu tun. Wir freuen uns auf dich!
Post Corona ist „on the way“! Wir suchen für die Gestaltung einer wertigen und nachhaltigen Zukunft im Bereich Produkt und Experience – digital ebenso wie analog – genau dich, sofern du außerordentliche Begabung, umfassende Skills sowie Motivation zur kreativen, holistischen Entwicklungstätigkeit hast.
Wir bieten die Mitarbeit an unseren Corporate- und Startup- getriebenen Entwicklungen an. Es geht um neues, noch nicht dagewesenes sowie um etablierte Märkte und die Neudefinition in diesen. Dabei spielt Innovation in Verbindung mit Marktfähigkeit und Wertorientiertheit die primäre Rolle.
In der aktuellen Entwicklung sind wir offen dich kennenzulernen, wenn deine Kernskills in einem der Bereiche wie Industriedesign, Experiencedesign, Interaktionsdesign, Applikationsdesign oder Programmierung von Schnittstellen & Applikationen liegen, du darin als Junior*in starten möchtest oder mit 2-5 Jahren Erfahrung bereits sicher wirkst – wenn du deine Skills kontinuierlich um weitere Felder erweiterst bzw. die stetige Zunahme von übergreifender Kompetenz und Fertigkeit als Teil deiner persönlichen wie beruflichen Entwicklung siehst. Wir suchen Menschen, die Nachhaltigkeit, Wertverständnis und ein natives Verständnis der digitalen wie analogen Entwicklung in neuartige Lösungen für Menschen und Marken einbringen möchten.
Du bist Du – kompetent, individuell, teamorientiert, motiviert! Du solltest in deinem Fach wissen, was zu tun ist, das durch erstklassige von dir wesentlich mitentwickelte Referenzen belegen können, internationale Dialoge führen können (englisch, gerne auch chinesisch, japanisch), dich in ein kleines Team mit Begeisterung einfinden und darin motiviert sein.
In Q3/4 suchen wir:
Du kannst dich gerne auf ein Hochschulpraktikum (Hauptstudium) bewerben. Sende deine Bewerbungsunterlagen mit Hinweis auf das Jobprofil bitte mit Portfolio (Link oder PDF) und einer kurzen Antwort zu mindestens einer der folgenden Fragen an Michaela Ebbinghaus unter ebbinghaus@wagner-design.de . Michaela meldet sich bei dir.
Fragen:
- Was bedeutet Nachhaltigkeit für dich?
- Was leistet Design?
Wir freuen uns auf dich und ein erstes Kennenlernen.
Gründer

„Die Welt, die wir gestalten, gestaltet uns“ lautet das holistische Credo des mehrfach ausgezeichneten Industriedesigners und Entrepreneurs Wolf U. Wagner. Er gründete SW:D und weitere Unternehmen, ist Mitglied im DJW, DDC (Vorstand 2009-15) und Marketing Club, betreibt Entwicklungen in EU und Asien, ist Initiator von global:local und Ad invicem und betätigt sich hier ehrenamtlich. Wolf konzipiert & realisiert Innovation: holistisch und interdisziplinär, mit kommerziellem Potenzial, mit Impact und Nachhaltigkeit.
Das Designstudio SW:D in Frankfurt am Main betreibt Wolf Wagner zusammen mit Michaela Ebbinghaus (M.A.) und einem international besetzten Team. Die Arbeiten von SW:D wurden bisher in 45 Awards prämiert/nominiert. Darunter mehrere RedDot, iF, Design Plus, GOOD DESIGN Award vom Athenaeum Museum in Chicago, German Design Award Nominierungen u.a.
Wolf U. Wagner betreut Marken als Creative Brand Director, darunter Zeva, miawolf und Ponton. Neben der Arbeit im Studio lehrt Wolf U. Wagner gelegentlich an Hochschulen in den Fachbereichen Architektur (HF), Innenarchitektur (HD) und Produktdesign (HFG Offenbach und University for Technology, Beijing). Wolf U. Wagner hält Vorträge zu Design, Design Thinking Methoden, internationalen Kollaborationen und der gesellschaftlichen Transformation. Er hat sich 6 Jahre (2009 – 2015) als Vorstand des Deutschen Designer Club (DDC) für die Kreativbranchen engagiert. Zudem ist er Initiator von Plattformen wie global:local (www.project-globallocal.de) und Ad Invicem (www.ad-invicem.de). Mitgliedschaften: Deutscher Designer Club (DDC), Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis (DJW), Marketing Club Frankfurt/Main (MC), Design to Business (DtB) – IHK Offenbach, Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und Future Factory Innovationsnetzwerk
Credo
Die Welt, die wir gestalten, gestaltet uns.
Beruf
Diplom Industriedesigner (FH), Unternehmer, Gründer
Ausbildung
Studium Architektur Hochschule Darmstadt
Studium Industriedesign Hochschule Darmstadt, Diplom
Auslandsstudium MU Manchester
Unternehmen
Studio Wagner:Design 1998 bis heute – 25 Jahre
Position Gründer und Geschäftsführer
Kreativdirektor
Creative Brand Director der Marken Zeva, miawolf und Ponton über SW:D
Erfahrung
25 Jahre Innovationsentwicklung in den Bereichen Elektronik, Biometrie, Entertainment, Live-Streaming, Biodiversität, Medizintechnik, AI-Sprachsysteme, Aviation, Konsum, User Interface, User Experience
International
Internationale Tätigkeit als Berater und Produktentwickler in Japan;
in dem Zusammenhang etwa 25 Reisen nach Japan
Förderung
Bidirektionales VUI-Sprachsystem, Robotik, KI-Innovationsprojekt, ZIM Projekt mit der THM Friedberg und einem lokalen Softwarepartner, gefördert vom BmWI
Awards
45 Award Auszeichnungen wie iF, reddot, Good Design, Design Plus, Best Brand u.a.
Ausstellungen
Einzel- und Gruppen-Designausstellungen in Deutschland, Japan, UK, Schweden, Italien, Belgien, USA
Kurationen
global:local in Japan & Deutschland
Ehrenämter
Vorstand Deutscher Designer Club (DDC) 2009 – 2015
DDC Beirat Produktdesign 2006-2009 / DDC Beirat Industrie 2016-2018
Lehre
Lehraufträge an Design- und Architekturfakultäten
WS 2005 / 06 HFG Offenbach Gastlehrauftrag Produktdesign; mit Daniel Zerlang Rösch
SS 2008 Hochschule Darmstadt FB Architektur; mit Professor Hartmut Raiser
WS 2008 / 09 HD Frankfurt, FB Architektur, Projektarbeit mit Professor Claudia Lüling
WS 2010 / 11 University for Technology Peking, China, FB Architektur & Design; Gastlehrauftrag Produktdesign
Publikationen
NICHE 04 2017 Bauhaus – Beitrag: „Präsenz des Designs bis heute“ Architecture / Design / Education / International Exchange, ISBN 978-4-908390-02-9 C3052 Japan, Herausgeber Prof. Toshihiko Suzuki
sowie diverse Artikel in Designmedien (siehe PR-Bereich)
2020-2023
Ad Invicem – „Füreinander“ Aktion – Desinfektionsmittel
SW:D engagiert sich im sozialen Projekt www.ad-invicem.de
AD INVICEM (lateinisch) bedeutet Füreinander! Wir haben eine Füreinander-Initiative ins Leben gerufen, die eine LÖSUNG ZUR HYGIENISCHEN HÄNDEDESINFEKTION nach Rezeptur der Weltgesundheitsorganisation WHO bzw. nach Allgemeinverfügung durch BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) zur Bekämpfung der COVID 19 Pandemie kostenfrei über Spenden und Pro Bono Leistungen – also nichtkommerziell – für alle, die es benötigen und vielleicht nicht kaufen können, verfügbar macht.
Ziel von AD INVICEM ist, einen Beitrag zur Eindämmung des exponentiellen Wachstums der COVID 19 Ansteckungszunahmen zu bewirken, um im Rahmen des uns möglichen einen Beitrag zum Erreichen des linearen Wachstums bzw. einen Beitrag zur Abnahme der Ansteckungszahlen (RK) zu bewirken.
Entwicklung und Spende an Bedürftige zur Eindämmung von Covid 19, www.ad-invicem.de
2019-2023
CTI (Creative Technology Incubator) für offene Kollaboration, Design Thinking und Szenarien zu Innovationsthemen mit dem Ziel, Mehrwerte für Mensch, Umwelt, Gesellschaft und Industrie zu formulieren und diese initial zu starten.
2016-2018
Mitinitiator und Mentor im Hessen Design Award;
www.hessendesign-competition.de
2005-2023
diverse Award Juryteilnahmen bei Design- & Architektur Awards
2010-heute
global:local Kooperation zwischen japanischen und deutschen Unternehmen www.project-globallocal.de
2023
„Zeichen des Erfolgs – Semiotik im Design“
IHK Offenbach DtB
2023
„Die Welt, die wir gestalten, gestaltet uns“
RKW / Hessen Design – Designberatung
2022
„Die Zutaten der Innovation“
IHK Offenbach Future Factory
2017
„Entwicklung einer Schwarmintelligenz Drohne“
Jahreskonferenz der IHK
2015 /16 /17
Designakademie des Rat für Formgebung zur Messe „FormNext“
2014
“Design – ein Wirtschaftsfaktor”
METI (Wirtschaftsministerium Japan), Tokyo
2014
“Design & Kultur – global:local”
Jeonla-bukdo, Südkorea
2012
“Deutsches Design & Semiotik”
Konferenz Storydrive; Peking, China
2012
“My Design & Semiotik”
Konferenz Kaldewei; Peking, China
2010
„Produkte mit Fußspuren, Entwicklungen aus den Kompetenzregionen”
Vortrag zu global:local im Design Workshop der Tokai University, Fachbereich Architecture and Environmental Design, Asahikawa, Hokaido, Japan
2010
“Muji & Thonet; „Die Designer und die neuen Klassiker”
IMM Köln
2010
Beitrag zum Symposium “Stadt Verkehr System”
Tingshua Universität, Peking, China
Wolf nimmt regelmäßig an Jurys der Designbranche teil.
www.ad-invicem.de / www.pontonliving.eu / www.miawolf.de / www.ddc.de / www.project-globallocal.de / www.projektdrei.de / www.ifworlddesignguide.com
Wenn Sie mehr über Wolfs japanische Kooperationen erfahren wollen, klicken Sie bitte HIER.
DDC
Deutscher Designer Club
DJW
Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis
MC
Marketing Club Frankfurt/Main
DtB
Design to Business – IHK Offenbach
FF
Future Factory Innovationsnetzwerk
VDI
Verein Deutscher Ingenieure
Auszeichnungen
45 Awards: DDC Award „Was ist gut? 2022” (60 Finalisten) · Ambiente Trend Tour 2019 · Award Ambiente Trend Tour 2016 2. Platz · Consumer Award von Eltern & Urbis · Tillywig Brain Child Award · 2 x if Award Hannover· 5 x RedDot Award · 2 x Design Plus, Frankfurt · Best Brand Award ISPO München · 2 x GOOD DESIGN, Chicago · 2 x Form · 3 x DDC Award Gold · 5 x Nominierung zum Bundespreis Produkt Design · Platz 1 DDC Projektwettbewerb St Peter, Frankfurt · Nominierung für Designpreis Neunkirchen · Nominierung Lucky Strike Junior Design Award · 2 x Üstra Designaward Silber · Platz 1 Olympia Express 2000 Berlin · 2 x Design Preis Baden-Württemberg/ Focus in Silber · 2 x Design TV Award · Nominierung WellTech Award, Mailand · Boote der Phantasie · JEC Award, ParisReAL, Recycling Alu Design Competition, Zona Tortona, Mailand · Designpreis der Messe Rheingolf, Köln · RSA Award
2011 QUBIQUE Berlin – global:local · 2011 IMM Köln – global:local · 2010 Tide (Generate) Designweek Tokyo · 2010 Tabloid, Tokyo · 2009 Osaka Design Exhibition · 2009 IMM 3D Lounge in der Designhalle 3.1 · 2009 IMM AIT Lounge · 2009 Holz – Kunst – Bewegung, Frankelbach · 2009 Soon at Lexington, Tokyo · 2009 Passagen „Tatorte“, Köln · 2009 Designers Fair, (im Atrium des ehem. Deutsche Bahn Direktionsgebäude) Köln · 2008 DEW21 – Energie, Kunst, Kultur, Dortmund · 2008 Passagen „Tatorte“, Köln · 2008 IMM Firelounge in der Designhalle 3.1 · 2008 Design aus Hessen, Hessen Design, Darmstadt · 2006 Luminale DDC, Wiesbaden · 2006 Designersblock, Frankfurt/Main Deutschland · 2006 Fresch, Frankfurt/Main Deutschland · 2006 Sportpresseball, Alte Oper Frankfurt, Germany · 2005 Take Away, Museum für Gestaltung Zürich · 2005 100% Design Tokyo bei Designboom Mart, Tokyo, Japan · 2005 Hellgrün – Lichtraum Palmengarten Frankfurt – Ausstellung der Studenten der HfG Offenbach, Gastdozent Wolf Udo Wagner mit Daniel Zerlang-Rösch · 2005 Designersblock, Frankfurt/Main · 2005 Fresch, Frankfurt/Main · 2005 ICFF New York City, bei Designboom · 2005 MoMA Store- ich und mein Weinregal im NY MoMA Geschäft · 2005 ReAL Design Competition, Zona Tortona, Mailand, Italien · 2004 Osaka Design Exhibition 04, Osaka Japan · 2004 Interieur04 Kortrijk · 2004 Alumni, Darmstadt, Deutschland · 2004 Biennale Interieur 04, Kortrijk, Belgien · 2004 100% Design bei Swarovski & Designboom, London · 2004 Designmay – Deutschlandreise, Berlin · 2004 Lichtgestalten – Luminale, DDC und Leica bei Leptien3, Frankfurt/Main · 2004 Salone Satellite, Mailand · 2004 Water Concept (2 Konzepte), Salone Dell Arredo Bagno, Mailand · 2004 Passagen „Deutschlandreise“, Köln, Deutschland · 2004 Galerie DIVA 04, Valencia, Spanien · 2004 Designboom Inside the bathroom, Mailand · 2003 Designersblock Tokyo bei Ideé Sputnik · 2003 100% Design, bei Designboom, London · 2003 Quinzaine internationale du design de jardin, Chaumont-sur-Loire · 2003 Salone Satellite, Mailand · 2002 DesignersBlock, London · 2002 Designlandschaft Hessen, Botschaft des Landes Hessen, Berlin, u.a.O. · 2002 Carrera Cup Hockenheimring, Deutschland · 2001 Athaeneum Museum Chicago, Aufnahme in die permanente Sammlung · 2001 »Synergien«, Design Zentrum Hessen, Darmstadt · 2000 Museum für Kunst & Gewerbe Hamburg, »Körperwelten« · 1997 Mitte der Tafel, Klingenmuseum Solingen · 1997 Lucky Strike Junior Design Award, Köln · 1997 Designpreis Neunkirchen, Neunkirchen · 1997 Üstra Designaward, Hannover · 1996 Boote der Phantasie, Museumsuferfest, Frankfurt · 1993 Olympia Express, Berlin · 1993 Stadtterminals Ulm, Ulm
Printmedien: Design to Business Magazin – 04 2023 – Projekt Yield°e – Pflanzenstatus-Messgerät für Phytoprove von Studio Wagner:Design · HiFi Lautsprecher – Testjahrbuch 2012 – Schwarz-Weiss-Malerei · HIFI Star – Einfach individuell · Audio – 8/2012 – Front-Ansichten · Hifi Lautsprecher – Test-Jahrbuch 2012 – Schwarz-Weiss-Malerei · 2011 -Testberichte.deUnterwegs · Image hifi – 4/2011 Juli/August – One Size Fits All · Stereo 05/2011 – Test – All-in-one-Anlagen · 05/2011 AUDIO Magazin – Heute ein König · Frühjahr/Sommer 2011 Nissan Magazin – Ausgabe 2/2011 – Lebensart I Das Beste zweier Welten · 01/2011, A&W – Fußspuren der Möbel · 02/03 2010, HOME Magazine – Le design allemand · 2009 – living – red dot design yearbook 2009/2010 vol.1 · Herbst/Winter 2009/2010 – World Shop Lufthansa – Der Katalog · 10/09 Frankfurter Rundschau – Geometrie mit schrägen Kanten · 2009 – Solinger Tageblatt – Mehr Feuer in Asien machen · 08/2009 www.dailydelight.tumblr.com – The great out indoors · 07/2009 www.designcollector.net/ – Urbana · Frühjahr/Sommer2009 Schön + grün – TERRASSEN-AWARD · 07/2009 DURAN Group – Award-winning design · 2009 red dot – Apoll Feuerstelle · 06/2009 mein schönes zuhause;3 – Interview mit Wolf Udo Wagner · 05/2009 – Bergische Wirtschaft – Bergische Unternehmen erhalten red dot awards · 2009 www.livingathome.de – Univers · 04.2009 – DIGEST – Carl Mertens · 04/2009 Heldenpost – Neues von WAS FRAUEN WOLLEN · 02/2009 mocoloco.com – ponton fireplace · 2/2009 J’N’C – Ponton FEUERSTELLE, ’FIREPLACE’ · 2009 IF Katalog – Univers · 01/2009 online-artikel.de – … die dreidimensionale Architektur des Sitzens – Sitzen in 3D · 01/2009 – Express Styles – Styles de vie – deco · 01/2009 DBZ – Innenarchitektur · 01/2009 Fizzz – Spiel mit dem Feuer · 11-13/2008 Top Fair – interiorlifestyle June · 12/2008 Men´s Health LIVING – Kamin-Know-How · flashfilm lifestyle webmagazin – Interview with Designer Wolf Udo Wagner · 11/2008 – AbZ Pharma inside – Für Ästheten · 11/2008 – Frankfurter Allgemeine Zeitung – Götterfunken · 11/2008 specialty fabrics Review – Carbon-fiber caddy: on course · 10/2008 – WA Werbeartikel Nachrichten – Freie Sicht aufs Spiel der Flammen · 09/2008 – The New York Times – The Fire Comes to the Table · frühjahr/sommer 2008 schönundgrün – Die neue Wohnlichkeit · 0809/2008 Schöne Gärten · Frühjahr/Sommer 2008 Country Style – Highlights der Outdoorsaison · 08/2008 www.luxury-insider.com – Clean Ponton Fireplaces Keeps You Warm In Style · 08/2008 DIGEST – Design muss funktionieren · 07/2008 www.gourmetretailer.com – fireplace · 06/2008 Wallpaper- Lifestyle/093 · 06/2008 md international magazine of design · 05/2008 Raum und Wohnen – Wohnen im Freien · 04/2008 Stern – Das Bunte muss ins Grüne · 04/2008 Süddeutsche Zeitung / Golf Spielen · 04/2008 RAUM UND WOHNEN – Wohnen im Freien · 2008 red dot – Kyoto Sessel · 2008 Gartenidee – Feuerstellen · 2008 Gartenidee – Accessoires · Frühjahr 2008 Highlights der Outdoorsaison · 04.2008 DIGEST – Apoll · 03/2008 Häuser – Gartenmöbel · 03/2008 Strandkorb&co. – Trends 2009/2010 · 03/2008 money cab – Der Maybach unter den Caddies · 03/2008 Rheingolf Magazin · 01/2008 RHEINGOLF- CARBONFUNCTIONS – Mantis · 01/2008 Golf Magazin – Carbon Functions Mantis HE · 11/2007 I.D. – Table-less · 07/2007 www.poshcravings.com – Start Me Up! · 07/2007 http://mp3.generationmp3.com · 07/2007 www.notcot.com – fireplace · 03/2007 yankodesign – Urbana – 355 Gram Picnic Set by Wolf Udo Wagner · 02/2007 Porsche Club Deutschland – Simpel zu bedienen · 02/2007 Rheingolf – CarbonFunctions · 02/2007 Golf spielen Süddeutsche Zeitung – Caddie im Kofferraum · 12/2006 designcrack.com – iPod Clip, Lust Factor: Hot · 06/2006 Instant special – jugend kultur kirche sankt peter · 05/2006 A&W Architektur und Wohnen- Komfort im Grünen · 02/2006 Golfer’s Art Magazine – Mantis- (Lat. Gottesanbeterin) · 01/2006 Dexigner – Hardware Accessories:Mantis from Germany · 2005 red dot – Golfcaddy Mantis HE Golfcaddy · 11/2005 Design Report – Signale – Erweiterungen · 08/2003 Vogue – Vogue Talent – Moderne Archaik – Ein Frankfurter zelebriert die Kunst der klugen Reduktion · 03/1998 Armbanduhren, Uhrenmagazin – Dimensionen der Zeit · 7/2005 Stil & Markt – Designergilde Interview Wolf Udo Wagner · 05/2005 Pressespiegel Frankfurter Allgemeine Zeitung – Lichtblicke im Palmengarten · 05/2005 Pressespiegel Frankfurter Neue Presse – Palmen ins rechte Licht gerückt · 05/2005 Pressespiegel Offenbach Post · 05/2005 Pressespiegel Frankfurt -Live.com – Licht-Ausstellung „Hellgrün“ im Palmengarten · 05/2005 Pressespiegel Bild – „hellgrün“ im Plamengarten · 04/2005 Wörkshop – Gottesanbeterin unter Strom · 04/2005 Impackt ReAL 13 – Trio_Cutlery · 2005 Doch So, Jahresbericht Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main · 09/2004 PG – Weingenuss in perfekter Form · 2004 ABITARE 441 · 01/2004 md International Magazine of Design Den Kopf halt kühl…Liege aus Glasfiberlaminat · Nikei Marketing · 0708/2004 Form DDC: Stuhlwettbewerb Jukuki · 04/2004 ideamagazine.net · 09/2003 CASA & GIARDINO – BELLEZZA E FUNZIONALITA´ NEL DESIGN PIU´ GIOVANE · DIGEST 06/2003 – Interview mit Glasdesigner Wolf Udo Wagner · 02/2003 – FORUM Designmagasinet · 01/2003 H.O.M.E. Lifestylemagazin Durchstarter 2003 · 10/2002 Design Week, Designmagazin – Worlddesign · 09/2002 Design Week, Designmagazin – Designersblock · 2002 www.shopwiki.co.uk – Schnellkochtopf · 06/2002 PG – Von flotten Töpfen und viel Aroma · 05/2002 PG – Eingemachtes – hausgemacht · 2002 http://robertmunzer.com – O2 · 04/2002 DIGEST Wein&Baraccessoires · 02/2002 PG – Zubereiten&Kochen · 09/2001 Die Telebörse – Das Geheimnis der dritten Hand · 08/2001 PG – Die Klammer ist die Originalität · 08/2001 PG – Ein Super-Jahrgang für Weingenuss · 10/2001 GZ, Uhren und Schmuckmagazin – Stil ist nur eine Frage der Zeit · 06/2001 Hausrat-Zeitung – Für die Stehparty · 06/2001 Für Sie – Modernes Design: Praktisch · 06/2001 Freundin – Wohnideen · 05/2001 SW – Gute Haltung für das Glas · 04/2001 DIGEST Wein&Baraccessoires · 03/2001 Designreport – Hands off · 08/2000 Top Fair – „Lounging“ und andere Trends · 12/1998 Designreport, Designmagazin – Dimensionen der Zeit: Die „Planet“ von Wolf Udo Wagner · 12/1998 Designreport – Wunderwerk
Impressum
Studio Wagner:Design
Wolf Udo Wagner
Adam-Opel-Straße 16-18
D-60386 Frankfurt am Main
T + 49 (0) 69-92 87 05-74
F +49 (0) 69-92 87 05-75
wagner@wagner-design.de
www.wagner-design.de
www.wolf-udo-wagner.de
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Wolf Udo Wagner
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 193 942 374
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Firma Studio Wagner:Design, Herrn Diplom Designer Wolf Udo Wagner, Firmensitz Adam-Opel-Straße 16-18
D-60386 Frankfurt am Main, erstellt 15.01.2000, angepasst 20.04.2018
1.
Grundsätzlich gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen von Studio Wagner:Design (im Folgenden auch Auftragnehmer/Lizenzgeber genannt) schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verhältnis mit Unternehmern (im Folgenden auch Auftraggeber/Lizenznehmer genannt) im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen oder zukünftigen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen.
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind letztere nicht bindend für Studio Wagner:Design, es sei denn Studio Wagner:Design hat diese ausdrücklich anerkannt. Im Falle sich kreuzender Bestätigungsschreiben, die abweichende Bedingungen enthalten, ist die Mitteilung von Studio Wagner:Design bindend.
2.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, arbeitet Studio Wagner:Design nur auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu arbeitet Studio Wagner:Design auf der Basis von unterzeichneten Werkverträgen mit Lizenzklausel bzw. Lizenzverträgen. Sollten die mit Unternehmen beschlossenen Verträge von dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten, so sind die jeweiligen Bestimmungen aus vorgenannten Verträgen vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Sollten die mit Unternehmen beschlossenen Verträge nicht eindeutig und einvernehmlich im Sinne beider Vertragspartner zu einzelnen Rechtspositionen Stellung nehmen oder sollten in den mit Unternehmen beschlossenen Verträgen einzelne Rechtsthemen nicht ausreichend differenziert aufgeführt sein, so sind die der Thematik am nächsten kommenden Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor den beschlossenen Verträgen anzuwenden. Alle weiteren Bestimmungen aus beschlossenen Verträgen behalten dann ihre Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift durch Studio Wagner:Design.
3.
Honorare decken nur die Designleistung und Leistungen aus den Arbeitsbereichen, Recherche, Analyse, Gestaltung, Visualisierung, Modellbau, Prototyping, Auf/Abbau ab. Verpackung, Transportschutz, Fracht, Versicherung und Zusammenbau, Anfahrtkosten, Unterbringungen, Spesen soweit anwendbar, werden gesondert berechnet, es sei denn abweichende Regelungen wurden übereinstimmend schriftlich in einem Vertrag getroffen. Leistungen durch Studio Wagner:Design können schriftlich oder mündlich in Auftrag gegeben werden. Es ist die jeweils gültige Honorarliste bzw. der gültige Stundensatz von Studio Wagner:Design anzuwenden. Rechnungen basieren auf der Zeit und dem Material, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung aufgebracht wird. Mit der Nutzung von Designleistungen des Studio Wagner:Design werden Lizenzzahlungen fällig. Bei Allgemeiner Lizenzvereinbarung gemäß diesen AGB mit Lizenzrahmenvereinbarung – sofern nichts anderes in einem separatem schriftlichen Lizenzvertrag vereinbart wurde – erhält der Lizenzgeber gemäß diesen AGB mit Lizenzrahmenvertrag 6,5% vom Netto VK der hergestellten Produkte. Die vorgenannte oder separat vereinbarte Lizenzhöhe ist mit Nutzung von Designleistungen des Studio Wagner:Design in vollem Umfang fällig. Dabei ist unerheblich, ob das Produkt insgesamt oder nur anteilig durch Studio Wagner:Design gestaltet wurde oder ob der Auftraggeber den Entwurf in Eigenregie fortgeführt/erweitert/abgewandelt hat. Die Mindestlizenzhöhe liegt bei Euro 3.000,-/Jahr/Produkt und wird geleistet so lange eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Bei separat schriftlich zu beschließender Ausschließlicher Lizenzvereinbarung sind Lizenzhöhe, Mindestlizenzhöhe und weitere Parameter verhandelbar. Das Nutzungsrecht an vertragsrechtlichen Gegenständen wird über eine schriftliche Lizenzvereinbarung von Studio Wagner:Design geregelt. Liegt keine schriftliche Lizenzvereinbarung vor so gelten die in diesen AGB aufgeführten Lizenzklauseln als Vertragsbasis für die Nutzung der vertraglichen Gegenstände. Alle Honorare sind exklusive Umsatzsteuer oder Abgaben angegeben. Der Auftraggeber ist haftbar für alle Steuern, Abgaben und Zölle, Abgaben an die gesetzliche Künstler Sozialkasse (KSK).
4.
Liefertermine oder Projektzeiträume sind bei Auftragserteilung gesondert schriftlich zu vereinbaren. Acht Wochen nach Verstreichen eines verbindlichen Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, Studio Wagner:Design schriftlich aufzufordern innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu leisten. Nach Verstreichen einer solchen Frist befindet sich Studio Wagner:Design im Verzug. Studio Wagner:Design ist berechtigt eine Lieferung zu verweigern oder auszusetzen, sollten die inhaltlichen Projektbedingungen Projektlasten/Projektvorgaben) unklar sein, so dass eine fachgerechte Lieferung zu dem gebrieften Projekt nicht möglich ist. Studio Wagner:Design ist berechtigt eine Lieferung zu verweigern oder auszusetzen wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht aus vorangegangenen Leistungsabschnitten nicht voll nachkommt. Durch den Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Projektrahmen geforderte Leistungen oder zusätzlich in Auftrag gegebene Änderungsschleifen berechtigen zur separaten Kostenberechnung dieser Leistungen gemäß der Studio Wagner:Design Honorarsätze. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Geschäftsadresse von Studio Wagner:Design. In Hinblick auf Zahlungen ist der Erfüllungsort ebenfalls der Geschäftssitz von Studio Wagner:Design. Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche vereinbarten Leistungen eines beschlossenen Werkvertrags/Arbeitsvertrags mit oder ohne Lizenzvereinbarung gemäß der vertraglich vorgesehenen Zeitvereinbarung abzurufen. Besteht keine zeitliche Vereinbarung, so sind die vertraglich vereinbarten Leistungen binnen 24 Monaten in vollem Umfang abzurufen. Über diesen zeitlichen Rahmen zuzüglich einer Kulanzzeit von 6 Monaten besteht seitens Studio Wagner:Design keine weitere Erfüllungspflicht. Studio Wagner:Design ist berechtigt, nicht abgerufene Auftragsbestandteile/Leistungen aus Werkvertrag/Arbeitsvertrag mit oder ohne Lizenzvereinbarung 30 Monate nach Vertragsunterzeichnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind „optional“ angebotene Leistungen. Hiervon ausgenommen sind zudem Lizenzforderungen, es sei denn der Auftraggeber hat Designleistungen von Studio Wagner:Design in Eigenregie verwendet. Vorgenannte Regel gilt für separate (ein Projekt je Vertrag) und allgemeine (mehrere Einzelprojekte je Vertrag) Werkverträge/Arbeitsverträge mit oder ohne Lizenzvereinbarung sowie für Artdirektionsverträge mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit. Es bleibt Studio Wagner:Design freigestellt auch darüber hinaus Schadenersatz aufgrund von Folgeschäden aus Nichterfüllung eines Vertrags durch den Auftraggeber zu fordern. An Studio Wagner:Design geleistete Honorare und Lizenzzahlungen sind nicht zurückzuzahlen, auch wenn eine Zusammenarbeit vorzeitig beendet wird, wenn eine Entwicklung nicht verwertet wird oder wenn Schadenersatz geltend gemacht wird. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug ist Studio Wagner:Design berechtigt den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zu kündigen oder Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Die Form, in der die Leistungen dem Auftraggeber übergeben werden, bestimmt Studio Wagner:Design, solange diese Form der Erreichung des vertraglichen Zwecks genügt. Ohne gesonderte Vereinbarung ist dies eine zweidimensionale Darstellung. Sämtliche Lieferungen/Leistungen seitens Studio Wagner:Design unterliegen diesen AGB. Lieferscheine sind zu unterzeichen. Lieferungen gelten ebenfalls als angenommen/empfangen wenn der Empfang ohne Vorhandensein eines unterzeichneten Lieferschein nachgewiesen wird oder wenn der inhaltliche Dialog zu der zuvor erbrachten Lieferung erfolgt ist.
5.
Alle durch Studio Wagner:Design lediglich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Rechte sind allgemeine Rechte (zeitlich auf drei Jahre und räumlich auf das Land des Lizenznehmer begrenzt), somit nicht ausschließliche Rechte und unterliegen einem Verbot der Abtretung und Unterlizensierung durch den Lizenznehmer. Die Übertragung der Rechte ist strikt durch den vertraglich vorausgesetzten Zweck beschränkt.
Im Zweifel gilt eine besondere Nutzungsform als nicht vertraglich vorausgesetzt. Studio Wagner:Design ist berechtigt, die Rechte für eigene Zwecke zu nutzen, z.B. für Marketing, Werbung, Ausstellungen oder Messen. Falls der Auftrageber eigene Skizzen oder Ideen liefert, die zur Grundlage der Leistungen von Studio Wagner:Design werden, erwirbt der Auftraggeber hieraus kein eigenes Recht an dem Ergebnis der Leistungen von Studio Wagner:Design als Miturheber. Nicht Gegenstand der Rechtsübertragung sind Entwürfe, Varianten, Arbeitsstände und Studien des endgültigen Design-Produkts, gleich in welchem Medium diese ausgeführt wurden (exemplarisch: Skizze, Zeichnung, Computerzeichnung, Technische Zeichnung, Datei, Film, Vormodell, Modell, Prototyp, Berechnung, Text basierte Beschreibung und weitere) da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung zur Auswahl eines endgültigen Entwurfs und Designprodukts vorbereiten. Für diese gelten seitens des Auftraggebers/Lizenznehmers und dessen Geschäftspartner ein absolutes Handlungsverbot und eine uneingeschränkte Geheimhaltungsverpflichtung. Der Vertragspartner/Lizenznehmer ist nicht berechtigt eigenständig Änderungen an der designerischen Gestaltung der Vertragsgegenstände zu tätigen.
Weiterentwicklungen, Modifikationen und Ergänzungen an Entwurfsleistungen von Studio Wagner:Design sind nur durch Studio Wagner:Design zu tätigen. Die Bearbeitung der durch Studio Wagner:Design erstellten Gestaltungsleistungen durch den Vertragspartner oder Dritte ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass Entwicklungen von Studio Wagner:Design nur in Teilen/Anteilen genutzt werden oder dass Entwicklungen von Studio Wagner:Design mit Entwicklungen des Auftraggebers bzw. Dritter kombiniert werden, ist die für eine komplette Entwicklung vereinbarte Honorar- und Lizenzhöhe anzuwenden.
6.
Studio Wagner:Design erhält 8 Freiexemplare jeden Produkts aus der Serienproduktion, das auf der Grundlage des von Studio Wagner:Design für den Auftraggeber entwickelten Designs entsteht. Studio Wagner:Design hat das Recht in Werbemitteln und Katalogen des Auftragebers als Studio Wagner:Design bzw. vorzugsweise „Design: Wolf Udo Wagner“ im Zusammenhang mit solchen Produkten genannt zu werden. Studio Wagner:Design kann eine Namensnennung untersagen oder widerrufen.
7.
Die Gewährleistung für alle Leistungen von Studio Wagner:Design ist unbeschränkt für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch Studio Wagner:Design oder seine Vertreter, im Falle einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens oder falls Studio Wagner:Design eine Garantie abgegeben hat. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den produktspezifischen, vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Verlust oder Schaden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Studio Wagner:Design nicht. Diese Haftungsbeschränkungen finden auch Anwendung, wenn Studio Wagner:Design in Regress genommen wird auf Grund von § 478 BGB oder aufgrund des Geschmacksmuster Gesetzes. Wagner:Design haftet nicht im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und vergleichbarer Produkthaftungen im Ausland. Individuelle Unterschiede im Geschmack sind kein Grund für Ansprüche wegen Schlechterfüllung.
Studio Wagner:Design ist um Eigenständigkeit der erbrachten Gestaltungsleistungen bemüht, erstellt diese nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund der künstlerischen Natur der Designleistungen von Studio Wagner:Design werden kein bestimmter Erfolg sowie keine rechtlich gesicherte Schutzwürdigkeit/ Eigenständigkeit geschuldet. Es ist dem Lizenznehmer freigestellt die gestalteten Erzeugnisse vor Markteinführung einer verbindlichen Schutzwürdigkeitsuntersuchung seitens eines Patentanwalts zu unterziehen. Studio Wagner:Design erfüllt den Gewerblichen Rechtschutz der vertragsgegenständlichen designerischen Gestaltung durch Anmeldung / Aufrechterhaltung von Geschmacksmuster, eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters oder die internationale Registrierung gewerblicher Muster und Modelle im eigenen Namen nach dem entsprechenden Haager Musterabkommen auf Kosten des Auftraggebers/Nutzers. Bei aus verschiedenen Gründen durch den Lizenznehmer eingetragenen Schutzrechten an Entwicklungen von Studio Wagner:Design sind diese Schutzrechte bei A. Aufforderung ohne dass eine Begründung erforderlich ist, B. bei Vertragsbeendigung, Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund, C. Auslaufen der Zusammenarbeit oder Auslaufen des Artikels, D. Insolvenz – zu Kosten des Lizenznehmers auf den Lizenzgeber zurück zu übertragen. Im Falle der A. Vertragsbeendigung, Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund, B. Auslaufen drn Zusammenarbeit oder Auslaufen des Artikel, C Insolvenz seitens des Lizenznehmer fallen alle erteilten Nutzungsrechte am Vertragsgegenstand automatisch mit dem Eintreten dieser Ereignisse zurück an den Lizenzgeber, ungeachtet dessen wer zu dem Zeitpunkt Schutzrechte am Vertragsgegenstand hält. Offene Forderungen sind darüber hinaus zu begleichen. Grundsätzlich sind Lizenzforderungen in Insolvenzverfahren an erster Stelle zu tilgen.
Bestehen im Fall einer Allgemeinen Lizenzvergabe mehrere Lizenznehmer nebeneinander so werden die Kosten für Anmeldung und Aufrechterhaltung der Schutzrechte zu gleichen Teilen auf die Lizenznehmer verteilt. Das Recht und die Pflicht der Verteidigung der Schutzrechte – gleich ob es sich um Angriff oder Verteidigung handelt – liegt bei getroffenen Lizenzvereinbarungen mit Allgemeinem Nutzungsrecht zu gleichen Teilen bei Studio Wagner:Design und dem Lizenznehmer. Studio Wagner:Design und der/die Lizenznehmer tragen in derartigen Fällen die für Angriff und Verteidigung anfallenden Kosten/Forderungen zu je 50% bzw. bei mehreren Lizenznehmern zu jeweils gleichen Teilen wobei die Kostenübernahme seitens Studio Wagner:Design auf maximal 50% der den Fall betreffenden Lizenzerträge des laufenden Jahres beschränkt ist. Das Recht und die Pflicht der Verteidigung der Schutzrechte – gleich ob es sich um Angriff oder Verteidigung handelt – liegt bei Lizenzvereinbarungen mit Ausschließlichem Nutzungsrecht bei dem mit der Ausschließlichkeit begünstigten Auftraggeber/Lizenznehmer. Dieser führt den in derartigen Fällen erforderlichen Rechtsstreit gegen Angreifer bzw. Verteidiger und trägt die in derartigen Fällen für Angriff und Verteidigung anfallenden Kosten, das betrifft auch Kosten, die dem Lizenzgeber in Verbindung hiermit anfallen. Führt der Lizenznehmer den Verletzungsstreit und fließen ihm Schadensersatzbeträge wegen entgangener Gewinne respektive Lizenzgebühren zu, so erhält der Lizenzgeber hiervon nach Abzug der Kosten für Gerichte und Juristische Verteidigung 20% aus den erstrittenen Summen, die verbleibenden 80% stehen dem den Streit führenden Lizenznehmer zu. Kommt es zu berechtigten Forderungen Dritter aufgrund Verteidigung eines Designerzeugnis des Lizenzgeber so werden diese Forderungen wie folgt durch Lizenznehmer und Lizenzgeber getragen: Ein Lizenznehmer mit Ausschließlichem Nutungsrecht trägt in derartigen Fällen die Forderungen zu 100% wobei er vom Lizenzgeber die den Gegenstand betreffende bis dato geleistete Nutzungslizenz zu 50 % zurückerstattet bekommt. Die Rückerstattung erfolgt in Form von Anrechnung an laufende Lizenzerträge. Wagner:Design unterstützt den Auftraggeber/ Lizenznehmer fachlich bei der Wahrung der Interessen. Das Recht auf Verteidigung/Angriff kann einvernehmlich auf den jeweils anderen Vertragspartner übertragen werden. Die Zuständigkeit der damit verbundenen Kostenübernahme für Angriff und Verteidigung kann einvernehmlich auf den jeweils anderen Vertragspartner übertragen werden oder wie hier dargestellt bestehen. Hierzu bedarf es der Schriftform. Im Übrigen übernimmt Studio Wagner:Design für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Benutzung der den Gegenstand der Lizenzschutzrechte bildenden designerischen Gestaltung sowie für die Rechtsbeständigkeit der Lizenzschutzrechte und das Nichtbestehen von Vorbenutzungsrechten Dritter keine Haftung.
Die vertragsrechtlichen Gegenstände Werkvertrag/Lizenzvertrag werden zwischen den Vertragspartnern wie Gegenstände mit dem Rechtsstatus urheberrechtlich schutzwürdiger Gegenstände behandelt. Studio Wagner:Design ist nicht verantwortlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Produkte, die auf der Basis des Designs entstehen. Die Verjährung von allen Ansprüchen tritt generell nach einem Jahr ein. Schutzrechtanmeldungen sind ausschließlich durch den Lizenzgeber anzumelden.
Sofern Studio Wagner:Design Gesprächspartnern/Geschäftspartner/Lizenznehmern aufgefordert oder unaufgefordert Entwicklungen oder Erfindungen vorstellt bzw. erbringt, die nach dem Gebrauchsmustergesetzen oder Patentgesetzen im In- und Ausland schutzwürdig sind, gilt folgendes: Die Rechte zu Teilnutzung, Nutzung, Weiterentwicklung, Schutzanmeldung, Lizensierung, Veräusserung der durch Studio Wagner:Design vorgestellten und erbrachten Entwicklungen liegen ausschließlich bei Studio Wagner:Design. Mit der Präsentation/Vorstellung zur Diskussion derartiger Inhalte gehen keinerlei Rechte an die angesprochenen Unternehmungen, es sei denn hierzu liegt ein schriftlicher Vertrag zur Nutzung und Lizensierung von technischen Entwicklungen/Erfindungen zwischen Studio Wagner:Design und dem Unternehmen vor. Sollten im Rahmen von konkret beauftragten Designentwicklungen dem Auftraggeber und seinen Partnern auch technische Entwicklungen durch Studio Wagner:Design präsentiert werden so gilt das gleiche.
8.
Reklamationen auf Grund behaupteter Mängel sind durch den Auftraggeber schriftlich und unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Einzelleistung zu stellen. Dazu ist der Auftraggeber verpflichtet, die Arbeitsresultate und, falls anwendbar, die geleisteten Gegenstände unmittelbar nach Empfang zu untersuchen.
9.
Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Stellung der Rechnung fällig ohne Abzüge. Wird Zahlung in Form von Schecks, Wechseln oder dergleichen geleistet und die fälligen Summen sind nicht vollständig und unwiderruflich dem Konto von Studio Wagner:Design gutgeschrieben worden, geht das Eigentum, eine Lizenz oder andere Rechte an den Leistungen des Studio Wagner:Design nicht auf den Auftraggeber über. Aufrechnung mit Forderungen gegen Studio Wagner:Design sind nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Leistungen die nicht per Lizenzvertrag gewerblich genutzt werden, gehen automatisch an Studio Wagner:Design zurück. Die Abrechnung von Stücklizenzgebühren erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende und ist spätestens 30 Tage nach Quartalsende vorzulegen. Die Stücklizenzgebühren sind binnen 30 Tagen nach Quartalsende zahlbar. Der Vertragspartner/Lizenznehmer ist auf Verlangen von Studio Wagner:Design verpflichtet, Auskunft über die Produktionszahlen und Umsatz zu erteilen. Studio Wagner:Design ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte durch einen unparteiischen, vereidigten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Buchprüfer, durch Einsichtnahme in sämtliche Bücher die mit der Lizenzgebührenberechnung zusammenhängen, zu überprüfen. Der Buchprüfer ist von Studio Wagner:Design schriftlich zu autorisieren. Der Vertragspartner/Lizenznehmer wird ihm auf Verlangen von Studio Wagner:Design während der normalen Geschäftszeit Zugang zu den vorgenannten Unterlagen gewähren. Die Kosten der Prüfung trägt der Vertragspartner/Lizenznehmer, wenn die Buchführung nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung entspricht oder wenn die geschuldeten Lizenzhöhe eines Quartals um 5% von der angegebenen Summe abweicht.
10.
Die Lieferung von Sachen und die Übertragung von Rechten erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt mit folgenden Weiterungen: Studio Wagner:Design behält sich alle Eigentumsrechte, Lizenzen und sonstigen Rechte vor, bis die entsprechende Gegenleistung und alle sonstigen Forderungen, die aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Aufraggeber resultieren, einschließlich Nebenforderungen und Nebenkosten vollständig und unwiderruflich erbracht wurden. Mit dem Tod des Lizenzgebers fallen alle Eigentumsrechte an Vertragsgegenständen und Rechte aus Werkverträgen zu 100 Prozent an die durch den Lizenzgeber eingesetzten Erben. Mit dem Tod des Vertragspartners/Lizenznehmers gehen die Rechte und Pflichten aus mit Studio Wagner:Design beschlossenen Verträgen an deren Erben/Nachfolger über. Beide Parteien können im Falle des Todes einer Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Ein Vertrag zwischen Studio Wagner:Design und dem Auftraggeber/Lizenznehmer ist aus wichtigem Grunde mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn, a.) der Auftraggeber/Lizenznehmer trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt, Vertragspflichten nicht erfüllt und nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abmahnung die Vertragsverletzung einstellt, z.B. mehr als sechs Wochen mit der Zahlung von Entwicklungshonoraren in Verzug ist; b.) mehr als sechs Monate mit der Zahlung von Lizenzgebühren in Verzug ist; c.) wenn einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt, und nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Abmahnung die Vertragsverletzung einstellt; d.) wenn die vertraglichen Lizenzschutzrechte entfallen; e.) wenn der Vertragspartner in Insolvenzverfahren eintritt, f.) wenn der Vertragspartner umfirmiert g.) wenn das vertragsgegenständliche Erzeugnis wegen gesetzlichen oder gerichtlichen rechtskräftigen Verbots nicht in Verkehr gebracht werden darf oder aus diesem Grunde aus dem Verkehr gezogen werden muss. Im Fall der Beendigung des Vertrages zwischen Studio Wagner:Design und dem Auftraggeber/Lizenznehmer dürfen der Auftraggeber/Lizenznehmer und dessen Geschäftspartner die den Vertrag betreffenden Erzeugnisse in der durch Studio Wagner:Design entwickelten oder in einer abgewandelten/erweiterten Form nicht mehr in Verkehr bringen. Der Auftraggeber/Lizenznehmer ist verpflichtet seine Geschäftspartner hiervon zu informieren.
11.
Im Falle von Vertragsstreitigkeiten haben die Vertragspartner zunächst eine Ordentliche Schiedsstelle aufzusuchen. Erst wenn hier keine einvernehmliche Einigung zustande kommt, dürfen die Parteien ein Ordentliches Gericht anrufen. Bei Zahlungsverzug seitens des Vertragspartners/Lizenznehmers steht es Studio Wagner:Design frei auf direktem Wege ein Ordentliches Gericht anzurufen. Für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstehen, sind die Gerichte in Frankfurt am Main/Deutschland ausschließlich zuständig, soweit der Auftraggeber/ Lizenznehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Studio Wagner:Design hat das Recht zu entscheiden, den Auftraggeber auch an jedem anderen Ort zu verklagen, der nach dem einschlägigen nationalen oder ausländischen Recht für eine solche Klage zuständig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit im übrigen nicht; die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte ein Vertragszweck mit wirksamen Regelungen nicht erzielbar sein, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen. Diese in deutscher Sprache verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei Zusammenarbeit mit internationalen Auftraggebern.
Frankfurt am Main, 01.09.2009, Wolf Udo Wagner
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